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Garantie-Bestimmungen

Stand: Mai 2026

Garantiebestimmungen

Allgemeines

Clevertronic bietet Verbrauchern für die Internetplattform www.clevertronic.de zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Funktionsgarantie unter den nachfolgenden Bedingungen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch die Clevertronic-Garantie nicht eingeschränkt. Sie können von Verbrauchern weiterhin und unabhängig von diesen Garantiebestimmungen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Je nach Produkt besteht Anspruch auf eine 12 bis 36-Monate-Garantie oder eine optionale kostenpflichtige Garantieverlängerung, sofern diese für das jeweilige Gerät angeboten wird.

Geltungsbereich und Anspruch

Eine freiwillige Garantie wird ausschließlich für solche Produkte gewährt, bei denen eine entsprechende Garantie ausdrücklich in der jeweiligen Produktbeschreibung auf www.clevertronic.de ausgewiesen ist. Die Garantie gilt für elektronische Produkte, die in den Zuständen „Neu“, „Wie neu“, „Sehr gut“, „Gut“ und „Gebraucht“ ab dem 02.12.2020 über www.clevertronic.de erworben wurden. Die Garantie gilt ausschließlich für Verbraucher und ist nicht übertragbar. Der räumliche Geltungsbereich ist auf Deutschland beschränkt.

Garantievarianten

Sofern für ein Produkt in der jeweiligen Produktbeschreibung auf www.clevertronic.de ausdrücklich eine freiwillige Garantie ausgewiesen ist, beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Auslieferung, sofern beim konkreten Produkt keine abweichende, insbesondere längere Garantiezeit angegeben ist.

Ohne eine solche ausdrückliche Garantieausweisung besteht keine freiwillige Garantie.

Für einige Geräte besteht die Möglichkeit, beim Kauf eine Garantieverlängerung gegen Aufpreis zu buchen.

  • Diese Option ist geräteabhängig und wird nicht für jedes Produkt angeboten.
  • Die Dauer der optionalen Verlängerung wird beim jeweiligen Produkt angezeigt.
  • Die verlängerte Garantiezeit beginnt jeweils mit dem Tag der Auslieferung des Geräts.
  • Eine weitere Verlängerung über die vereinbarte Laufzeit hinaus ist ausgeschlossen.

Garantierter Funktionsumfang

Die Garantie erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Gerätekomponenten bei normalem, bestimmungsgemäßem Gebrauch (z. B. Mikrofon, Hörmuschel, Display, Bedienelemente), sofern sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung nichts Abweichendes ergibt. Maßgeblich für die Beurteilung ist der technische Standard und die vom Hersteller definierte Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Herstellung des Produkts.

Garantieausschlüsse

Die Garantie gilt nicht für Produkte die als „Schnäppchen“ oder „Defekt“ angeboten werden, sowie bei Schäden, die nicht auf einem Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler beruhen, sondern auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung oder äußeren Einwirkung. 

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Normaler Verschleiß sowie Brüche und Risse an Display, Rahmen, Rückseite oder Linsen
  • Verschleißteile (z. B. Verschlüsse, Speicherkarten)
  • Softwarefehler durch Installation nicht autorisierter Software/Apps
  • Akkus und Batterien
  • Feuchtigkeits- oder Wasserschäden
  • Geräte mit entfernter oder veränderter IMEI/Seriennummer
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Stürze, Erschütterungen oder falsche Aufbewahrung
  • Schäden durch Umwelteinflüsse oder Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel)
  • Schäden durch nicht autorisierte Reparaturen oder Öffnungen
  • Schäden durch unsachgemäße Inbetriebnahme oder mangelhafte Wartung
  • geringfügige Displaymängel ohne Funktionsbeeinflussung (z. B. Pixelfehler, Randverfärbungen)
  • Fehlerhafte Verbindungen durch mangelhafte Funkabdeckung
  • Schäden durch Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Blitz, Brand, Feuchtigkeit oder extreme Wetterbedingungen

Verfahren im Garantiefall

Der Verbraucher kann seine Garantieansprüche innerhalb der gültigen Garantiezeit gegenüber uns geltend machen.

Kontakt:

Volt Venture GmbH
Gustav-Stresemann-Weg 25

48155 Münster

E-Mail: [email protected] (24/7)

Hotline: +49-251-5908578-0 (Mo.–Fr. 8–18 Uhr)

Online: https://www.clevertronic.de/members

Nach Rücksendung der Ware erfolgt eine Prüfung. Liegt ein Garantiefall vor, entscheidet Clevertronic nach eigenem Ermessen über die Art der Nacherfüllung. Clevertronic ist dabei berechtigt, nach eigener Wahl das Gerät instand zu setzen (Reparatur), einen Austausch vorzunehmen oder den Gerätewert in Form eines Wertgutscheins zu erstatten.

Im Falle einer Reparatur wird das Gerät fachgerecht instandgesetzt und an den Verbraucher zurückgesendet.

Im Falle eines Austauschs erhält der Verbraucher kostenfrei ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Maßgeblich ist der Wert sowie der technische Standard des Geräts zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantieanspruchs. Das Ersatzgerät entspricht grundsätzlich dem gleichen Gerätetyp. Sollte dieses Modell zum Zeitpunkt der Schadensmeldung nicht mehr produziert werden oder nicht mehr verfügbar sein, ist Clevertronic berechtigt, ein technisch und qualitativ vergleichbares Produkt bereitzustellen.

Alternativ kann Clevertronic eine Erstattung des Gerätewertes vornehmen. Maßgeblich ist hierbei der aktuelle Gerätewert zum Zeitpunkt der Anmeldung des Garantieanspruchs. Die Erstattung erfolgt in Form eines Wertgutscheins. Entscheidet sich Clevertronic für diese Variante und bestätigt dies dem Verbraucher in Textform, geht das betroffene Gerät in das Eigentum von Clevertronic über; der entsprechende Gerätewert wird dem Verbraucher als Wertgutschein zur Verfügung gestellt.

Im Falle eines Geräteaustauschs oder der Eigentumsübertragung an Clevertronic werden sämtliche auf dem betroffenen Gerät befindlichen personenbezogenen und sonstigen Daten DSGVO-konform gelöscht. Die Datenlöschung erfolgt nach anerkannten technischen Standards, sodass eine Wiederherstellung der Daten ausgeschlossen ist.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der freiwilligen Garantie ist, dass das eingesendete Gerät frei von Aktivierungs-, Geräte-, Konten- oder sonstigen Nutzungssperren ist (z. B. Apple-ID-Sperre, iCloud-Sperre, Google-Kontosperre, FRP-Sperre oder vergleichbare Sicherungsmechanismen).

Der Kunde ist verpflichtet, vor Einsendung sämtliche Sperren vollständig zu entfernen sowie alle persönlichen Daten zu löschen.

Ist das Gerät beim Eingang gesperrt und dadurch eine technische Prüfung oder Reparatur nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich an der Entsperrung mitzuwirken.

Erfolgt trotz Aufforderung keine Entsperrung innerhalb einer angemessenen Frist, ist Clevertronic berechtigt, die Bearbeitung des freiwilligen Garantiefalls abzulehnen. Etwaige hierdurch entstehende Rücksendekosten oder Prüfkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Gesetzliche Rechte

Die Garantie lässt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Auch Ansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer sowie eine etwaige Herstellergarantie bleiben bestehen.

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